Loading...

Waldfest


Reinhold Höhn

Das Hardenburger Waldfest – 150 Jahre verdienstvoller Verzicht

Am 28. Dezember 2015 feierte Hardenburg das 150. Waldfest. Diese traditionsreiche Veranstaltung ehrt jene Hardenburger Bürger, die 1865 in der Gastwirtschaft „Zum Hirsch“ beschlossen, die Entschädigungssumme aus ihrem kurz zuvor nach langen Jahren gewonnenen Prozess um ihre Rechte zur Waldnutzung nicht an die einzelnen Familien auszuzahlen, sondern der Gemeinde für kommunale Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Damit man diesen Beschluss richtig würdigen kann, müssen wir uns vergegenwärtigen, unter welchen Bedingungen die Menschen in unserer Gegend früher gelebt haben und welche Bedeutung die Waldrechte für sie hatten.

800 Jahre Leben unter der Burg

Um 1214 wohnten sechs Burgmänner mit ihren Familien auf der Hartenburg. Diese brauchten selbstverständlich Helfer, wie z. B. Fuhrleute, Kutscher, Botengänger, Treiber für die Jagd sowie Steinbruch- und Bauarbeiter, die sich mit ihren Familien unter der Burg ansiedelten. 1317/18 wurde die Burg Residenz der Grafen von Leiningen-Hartenburg, damit wuchs auch der Bedarf an Arbeitskräften. Um 1480 schließlich wurde damit begonnen, die Hartenburg zur mächtigen Festung auszubauen. Dieses Projekt, das sich über mehrere Generationen bis etwa um 1580 hinzog, sorgte dafür, dass sich im Tal noch mehr Hilfskräfte niederließen. Den Bewohnern gewährte der Graf von Leiningen damals in einem sogenannten Weistum – einer Bestätigung bestehender, meist althergebrachter Rechte – unter anderem auch ihre Rechte zur Waldnutzung. Im Gegenzug mussten sie dem Grafen Frondienste leisten.

Eine der drei wichtigsten Verkehrsverbindungen durch den Pfälzerwald verlief durch das Isenachtal. Hier besaßen die Leininger Grafen Geleitrechte: Sie durften Chaussee-Geld kassieren und mussten dafür die Sicherheit der Durchreisenden gewährleisten und die Wege in Ordnung halten. Der Verkehr stellte auch für die Bevölkerung einen Wirtschaftsfaktor dar. Bereits für das Jahr 1464 ist eine Gastwirtschaft erwähnt. Ab 1739 verkehrte ein regelmäßiger Postkutschendienst zwischen Mannheim und Metz durchs Isenachtal.

Kriegszeiten

Die gute wirtschaftliche Entwicklung, die mit dem Ausbau der Burg einhergegangen war, fand mit dem Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) ein Ende. Die Hartenburg bot damals nicht nur der Bevölkerung aus der Grafschaft selbst Schutz – bis zu 2000 Menschen gleichzeitig suchten hier Zuflucht –, auch aus der Kurpfalz flüchtete man hierher. So hielt sich in den Jahren 1635 und 1644/45 die gesamte Wachenheimer Bevölkerung mit etwa 400 Personen auf der Burg auf. Die unruhigen Zeiten fanden allerdings auch nach dem verheerenden Krieg in unserer Gegend noch kein Ende. Mit dem Holländischen Krieg (1672–1679), den Reunionskriegen (1679–1688), dem Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688–1692) und dem Spanischen Erbfolgekrieg (1701–1714) hatten Dürkheim und Hardenburg in einem Jahrhundert nahezu 61 Jahre lang unter kriegerischen Auseinandersetzungen, Hungersnöten und Pest zu leiden. Nur mithilfe des Waldes konnten sich die Bewohner überhaupt am Leben erhalten. Er lieferte Bau- und Brennholz, Viehfutter, Streusel für Mist, Essbares wie Bucheckern, Esskastanien, Pilze, Heidelbeeren, sauberes Trinkwasser und vieles mehr. Bei Plünderungsgefahr konnten sich die Menschen mit ihrem Vieh im Wald verstecken.

Wirtschaftliche und kulturelle Blüte – die Geburtsstunde der Gemeinde Hardenburg

Die lange Krisenzeit hatten in den Grafschaften Leiningen und in der Kurpfalz nur etwa 20% der Bevölkerung überlebt. Daher holte man Glaubensflüchtlinge aus der Schweiz, Tirol, Frankreich und den Niederlanden ins Land. Die Leininger Grafen Johann Friedrich (1661–1721) und Friedrich Magnus (1703–1756) ließen z. B. die Siedlungen Pfaffenthaler Hof (Jahr 1708) und den Stüterhof im Isenachtal neu anlegen. Auch der Weilacher Hof wurde neu belebt. Zudem förderte man die Ansiedlung von Industrie im Isenachtal, für deren Betrieb man die Wasserkraft der Isenach nutzte. 1700 entstand das große Hammerwerk, im Jahr 1731 eine Schmelzhütte (heute Alte Schmelz), 1735 das kleine Hammerwerk und 1737 eine Papierfabrik (heutiges Gelände Schleipen). Unter der Burg wurde 1717 eine Porzellanfabrik und 1708 im Kirschtal eine Glashütte angelegt.. Schon 1690 belegt die Erwähnung eines Schultheißen die Existenz einer Gemeinde mit dem Namen Hardenburg. Wir können annehmen, dass nach 1700 etwa 100 Personen unterhalb der Burg sowie rund 200 Menschen im Isenachtal an ihrer Arbeitsstelle im Hardenburger und Limburg-Dürkheimer Wald wohnten.

1725 verlegten die Leiningen-Hartenburger ihre Residenz nach Dürkheim und bauten dort ein neues Schloss mit einem kleinen Theater, angeregt durch die engen Beziehungen zum Mannheimer Kurfürsten. Für die Hardenburger hatte die Verlegung keinen allzu großen Nachteil, da weiterhin Handwerker, Jäger, Förster usw. auf der Hartenburg wohnten und die Grafen die Burg nach wie vor für Jagdausflüge und Feste nutzten. 1779 wurden die Grafen von Leiningen-Hartenburg ihrer politisch und wirtschaftlich gewachsenen Bedeutung entsprechend in den erblichen Reichsfürstenstand erhoben. Ab 1780 entstand im Isenachtal eine Sommerresidenz (heutiges Gelände „Sieben Raben“). Die Ereignisse nach dem Ausbruch der Französischen Revolution 1789 machten dem ein jähes Ende: Bald sollte die Region erneut mit Krieg überzogen werden.

Freiheit mit Nebenwirkungen – wechselnde Herrschaft

1792 kam es zum Krieg zwischen dem revolutionären Frankreich und einer Koalition europäischer Staaten unter der Führung von Österreich und Preußen, der bald auch die Pfalz erreichte. Die Parole der Französischen Revolution „Liberté, Égalité, Fraternité“ – Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – nahmen Bewohner der Grafschaft Leiningen-Hartenburg und der Umgebung schon zuvor etwas zu wörtlich. Noch vor der Ankunft der Revolutionstruppen machten sich am 16. November 1792 rund 200 Bauern aus Dörfern in der Rheinebene sowie aus Ungstein, die lediglich bei Frankenstein Waldrechte hatten, auf den Weg, im Limburg-Dürkheimer Wald im Isenachtal mit etwa 80 Karren und Wagen unberechtigterweise Holz zu holen. Vor der Heimfahrt stärkten sie sich in Hardenburg in der Wirtschaft zum „Grünen Baum“. Als die mit Holz beladenen Wagen der Bauern durch Dürkheim fuhren, wurden sie von der dortigen Bevölkerung an der Weiterfahrt gehindert. Es kam zur sogenannten „Holzschlacht“ mit 53 Verletzten und zwei Toten. Das Holz verblieb letztlich bei den Dürkheimern.

Am 19. Februar 1793 besetzten französische Revolutionstruppen Dürkheim. Der Fürst von Leiningen war mit seiner Familie nach Mannheim geflüchtet. Nachdem die Preußen im April 1793 die Franzosen auch aus Dürkheim wieder vertreiben konnten, kehrten die Leininger wieder in ihr Schloss zurück. Der preußische König Friedrich Wilhelm II. (1744–1797) schlug bei Dürkheim sein Hauptquartier auf. Von dort besuchte er am 10. August 1793 die Hartenburg. Durch die Heirat seines Sohnes Friedrich Wilhelm III. (1770–1840) mit Luise (1776–1810), einer Ur-Enkelin des Fürsten Christian Carl Reinhard von Leiningen-Dagsburg, bestanden verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den beiden Familien.

Anfang 1794 kehrte das französische Heer zurück. Die Leininger Familie musste erneut über den Rhein flüchten. Am 31. Januar wurde das Leininger Schloss von französischen Truppen niedergebrannt, am nächsten Tag das Jagdhaus Kehr-dich-an-nichts und die Sommerresidenz im Jägerthal. Die Hartenburg wurde am 29. März ein Raub der Flammen, Dürkheim und die umliegenden Orte wurden ausgeplündert. Die Bevölkerung bekam schmerzhaft zu spüren, dass die Parole der Französischen Revolution „Krieg den Palästen, Friede den Hütten“ in Kriegszeiten offensichtlich nichts galt.

In der Folge des Sonderfriedens von Basel zwischen Preußen und Frankreich im April 1795 hielt sich der Leiningen-Hartenburger Erbprinz Emich Carl (1763–1814) ab Dezember 1795 nochmals in Dürkheim auf, um angesichts des finanziellen Notstandes rückständige Abgaben einzutreiben und Holz aus dem Hardenburger Wald verkaufen zu lassen – der Handel mit Holz war schon vor der Französischen Revolution 1789 die wichtigste herrschaftliche Einnahmequelle. Mitte 1796 verließ er seine angestammte Heimat, nunmehr endgültig.

Mit dem Frieden von Campo Formio wurde die linksrheinische Pfalz 1797 de facto französisch. 1798 wurde Dürkheim Kantonsstadt. Dadurch trat eine Konsolidierung der Verhältnisse ein. Nach der Machtübernahme durch Napoleon 1799 wurde 1801 im Frieden von Lunéville endgültig alle linksrheinischen Gebiete Frankreich zugesprochen. Nach der administrativen Neuordnung gehörte der Kanton Dürkheim zum Département „Mont Tonnère“ (Donnersberg) mit Sitz in Mainz.

Die Leininger Fürstenfamilie, die alles verloren hatte, bemühte sich um eine Entschädigung. Schon am 29. November 1797 sprach Erbprinz Emich Carl auf dem Rastatter Kongress bei Napoleon vor, der als Generalbevollmächtigter die Details der Umsetzung des Friedens von Campo Formio klären sollte. Im Reichsdeputations-hauptschluss von 1803 erhielten die Leiningen-Hartenburger im Odenwald die ehemaligen Güter des säkularisierten Klosters Amorbach. Bereits ab 1801 wurden im linksrheinischen Gebiet sämtliche Besitztümer von Adel und Kirche zugunsten der französischen Staatskasse versteigert, 1811 auch die Ruine Hardenburg. Den Hauptteil erwarb der Bürgermeister Louis Wolf aus Wachenheim. Nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Appellationsgericht Zweibrücken kaufte der bayerische Staat 1852 die Ruine zurück. Am 23. Juli besuchte der abgedankte bayrische König Ludwig I. mit seiner Frau Therese die Hardenburg. Ludwig I. hatte eine leiningische Großmutter, die bereits genannte, mit dem Landgrafen von Hessen-Darmstadt verheiratete Prinzessin Albertine von Leiningen-Heidesheim. Der Lustgarten ging an die Familie Ritter in Hardenburg, die diesen bis etwa 1985 in Besitz hatte und ihn dann an das Land Rheinland-Pfalz verkaufte.

Die Waldrechte bleiben

Teile der ehemals fürstlichen Verwaltung, wie z. B. die Forstverwaltung waren auch durch die wechselnden Herrschaftsverhältnisse während der Kriegszeiten weiter tätig geblieben, so die Leininger Förster. Seit 1797 konnten die Hardenburger ihre Waldrechte einigermaßen ungestört ausüben. Der französische Staat verlangte von der Gemeinde Hardenburg am 27. Februar 1803 zum ersten Male den Nachweis einer schriftlichen Bestätigung der Waldrechte. Obwohl dies angesichts der durch die Flucht der Leininger nicht mehr vorhandenen Dokumente nicht erbracht, sondern nur durch Zeugenaussagen bestätigt werden konnte, erhielt die Gemeinde am 1. April 1803 das Wald- und Weiderecht zuerkannt.

Napoleon

Am 18. Mai 1804 ließ sich Napoleon zum Kaiser krönen. Auch der Fürst von Leiningen Friedrich Wilhelm (1724–1807) und der Erbprinz Emich Karl gratulierten. Am 4. Oktober kam Kaiser Napoleon bei einer Reise von Frankenthal nach Paris auch durch Dürkheim und Hardenburg.

Verwaltungstechnisch kam es zu einigen Veränderungen. Vom 21. Oktober 1802 bis 22. September 1804 waren Seebach und Grethen mit Hardenburg eine Bürgermeisterei mit Sitz in Hardenburg. Danach war Hardenburg bis 1810 wieder eine eigenständige Gemeinde. Ab 1811 bis 1817 war Hardenburg nach Dürkheim eingegliedert. 1810 gab es in Hardenburg 54 berufstätige Männer, darunter ein Fuhrknecht, ein Harzhändler, ein Knecht, ein Mühlenarzt (er reparierte Mühlen), ein Papiermacher, ein Schuster und ein Steinhauer. Es gab zwei Förster, zwei pensionierte Förster, zwei Müller, zwei Brunnenmacher, zwei Hammerschmiede und zwei Schankwirte. Außerdem gab es fünf Schneider und sechs Leinenweber. 25 Personen – mithin fast die Hälfte – waren von Beruf Holzmacher. Einige der damaligen Familiennamen gibt es noch heute in Hardenburg: Berger, Storck, Wolf, Behret und Ritter. Bei 54 Familienvätern in Hardenburg können wir somit im Jahr 1810 von einer Einwohnerzahl von etwa 200 Personen ausgehen.

Frankreich hatte 1800 die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Somit mussten die wehrfähigen Männer aus Dürkheim und Hardenburg für Napoleon in den Krieg ziehen. Viele Soldaten ließen dabei ihr Leben, insbesondere während des Russlandfeldzugs 1812.

Im 1806 ins Leben gerufenen Rheinbund kämpften bis 1812 u. a. auch Bayern, Baden und Württemberg auf Seiten Napoleons. Nach den verheerenden Verlusten beim Russlandfeldzug 1812 schlossen sich die drei Länder wieder den Gegnern Napoleons an. Bei der Völkerschlacht von Leipzig im Oktober 1813 musste Napoleon erstmals eine große militärische Niederlage hinnehmen und sich in der Folge über den Rhein nach Frankreich zurückziehen. Die Nachhut, die Anfang Januar 1814 durch das Isenachtal Richtung Kaiserslautern zog, machte in Dürkheim und Hardenburg Quartier.

Auf der Suche nach einer neuen Ordnung

Nach der Völkerschlacht bei Leipzig sollte auf dem Wiener Kongress 1814/1815 unter Führung von Klemens Fürst von Metternich (1773–1859) Europa neu aufgeteilt werden. Bis zu einer endgültigen Regelung wurde die linksrheinische Pfalz gemeinsam von Österreich und Bayern verwaltet, provisorischer Verwaltungssitz war Worms. In dieser fast gesetzlosen Zeit nahm der Waldfrevel in unserer Gegend wieder erheblich zu, so auch in Hardenburg: Am 27. Januar 1814 wurden 80 Freinsheimer Bauern beim Waldfrevel angetroffen. Als die Hardenburger dem Einhalt gebieten wollten, kam es zur gewalttätigen Auseinandersetzung. Die Hardenburger mussten mit mehreren Verwundeten den Wald räumen und den Räubern überlassen. Durch den anhaltenden Waldfrevel gingen im Hardenburger Wald rund 300 Morgen Wald verloren. Unter großen Mühen versuchte man dem Verlust durch Aufforstung entgegenzuwirken. 1817 wurden am Papiermüllerberg 39 Morgen Kahlfläche aufgeforstet, davon 24 Morgen im Akkord und 15 Morgen unentgeltlich durch die Hardenburger Berechtigten. In Weilach wurden im gleichen Jahr 40.000 Eichen gepflanzt. Hier haben bereits schon rund 50 Jahre zuvor die Vorfahren der Stifter unseres Waldfestes im Jahr 1865 mit Verzicht auf Eigennutz dem Wald und dem Staat in selbstloser Weise gedient.

Unter bayerischer Herrschaft

Am 1. Mai 1816 wurde die linksrheinische Pfalz als „Bayerischer Rheinkreis“ (ab 1838 „Bayrische Rheinpfalz“) dem Königreich Bayern zugeschlagen. Die monarchische Verfassung und Gesetzgebung standen von Anfang an im Gegensatz zum geltenden Recht in dem neuen Landesteil. Napoleon hatte 1804 mit dem „Code Civil“ ein neues Gesetzbuch eingeführt, das Bürgerrechte und ein unabhängiges Gerichtswesen garantierte. Die bereits nach der Französischen Revolution von 1789 erfolgte Trennung von Kirche und Staat wurde beibehalten. Damals wurden z. B. die personellen Eintragungen in die Kirchenbücher durch die Gründung von Standesämtern ersetzt.

1815 wurde in der bayerischen Pfalz ein neues höchstes Gericht, der königlich Bayerische Appellationshof, eingerichtet. Der ab 1816 in Zweibrücken angesiedelte Gerichtshof garantierte Gewaltenteilung, richterliche Unabhängigkeit, Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, öffentliche Gerichtsverfahren, Geschworenengerichte und selbstständige Staatsanwaltschaften. Durch seine Rechtsprechung hat es wesentlich zur Entwicklung der Demokratie in Deutschland beigetragen. Außerdem fand die Institution des regionalen Parlaments – des Departementrats – aus der französischen Zeit in dem als „Landrat“ 1816 gegründet Parlament seinen Nachfolger. Heutzutage entspricht dies in Teilen dem „Bezirkstag“.

Ein folgenschwerer Geburtsfehler

Die wirtschaftliche Entwicklung im Bayerischen Rheinkreis verlief zunächst sehr unbefriedigend. Angesichts der fehlenden Landverbindung zum Kernland Bayern musste für alle Waren – auch den Wein–, die nach München geliefert wurden, Zoll bezahlt werden. Im Wiener Kongress hatte Bayern Franken zugesprochen bekommen und sollte auch die Gebiete der ehemaligen rechtsrheinischen Kurpfalz erhalten. Angesichts der Einheiratung zweier badischer Prinzessinnen an den russischen Zarenhof bestand der Zar beim Wiener Kongress darauf, dass die Kurpfalz beim Land Baden verblieb. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde dem entsprochen – zum Nachteil der Pfalz und Bayerns.

Neben den strukturellen wirtschaftlichen Problemen sollte ein Naturereignis am anderen Ende der Welt dafür sorgen, dass die Bevölkerung schließlich in existenzielle Not geriet. Der Ausbruch des Vulkans Tambora in Indonesien im April 1815 schleuderte gewaltige Mengen an Asche bis 27 km hoch in die Stratosphäre. Die Staubteilchen zogen fast zwei Jahre um die Erde und bewirkten kurzfristige, aber dennoch verhängnisvolle Klimaveränderungen. In Europa gab es – wie auch in anderen Erdteilen – 1816 keinen richtigen Sommer. Die Sonne schien kaum, es war kalt. Heftige Niederschläge führten zu großen Überschwemmungen am Rhein bei Mannheim. Dadurch gab es im Herbst 1816 eine große Missernte. Die Nahrungsmittelpreise, z. B. für Getreide, stiegen gewaltig an. Die Weinernte war ein Totalausfall. Die Preise für Nahrung stiegen zu Beginn des Jahres 1817 nochmals stark an. Überall sprach man vom „Hungerjahr“. Zum Glück war der Sommer 1817 normal, so dass die Ernte im Herbst 1817 gut ausfiel. Dennoch kam es zu einer großen Auswanderungswelle.

Ungeachtet dieser Notzeit wuchs die Hardenburg Bevölkerung in der bayerischen Zeit. Im Jahr 1820 werden 53 Familien mit 283 Personen genannt: 105 Männer, 107 Frauen, 35 Buben und 36 Mädchen.

Nostalgisches

Der Tod Napoleons 1821 wurde auch in der Pfalz von Teilen der Bevölkerung betrauert. Obwohl viele Pfälzer als Soldaten in den napoleonischen Kriegen ihr Leben verloren hatten, erfreute sich der ehemalige Feldherr und Staatsmann großer Sympathie besonders unter den Veteranen. Zum einen hatte Napoleon ihnen ein abenteuerliches Leben geboten, zum anderen erhielten sie auch nach seiner letzten Abdankung eine Kriegsrente vom französischen Staat. In diesen Jahren lasteten die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse wie z. B. hohe Steuern sowie Zölle für Wein und Tabak schwer auf der Bevölkerung. Zudem hatte es im Jahr 1831 erneut eine Missernte gegeben.

Wie alle Herrschaften zuvor, so sah auch der bayerische Staat den Holzverkauf als eine lukrative Einnahmequelle. Holzhändler trieben die Preise in die Höhe und machten das Holz für arme Leute unerschwinglich. Die „Holznot“, die entlang des Haardtgebirges allerorts herrschte, war eine der Ursachen für großen Unmut in der Bevölkerung, insbesondere, da die althergebrachten Gewohnheitsrechte wie das der Holzlese immer wieder zu Streitigkeiten führten. Staatliche Interessen und Profite standen somit der Linderung existenzieller Nöte gegenüber.

Der Holzfrevel, die unerlaubte Besorgung von Holz, stieg zu der Zeit sprunghaft an, ein Indikator für die wachsende ›Selbsthilfe‹ in weiten Teilen der Bevölkerung, die sich anders das lebensnotwendige Brennmaterial nicht mehr leisten konnten. Zur Sicherung der eigenen Existenz sah man es als legitim an, die als unrechtmäßig wahrgenommenen gesetzlichen Regelungen zu übertreten.

Das Hambacher Fest

Während der französischen Zeit hatte man sich in der Pfalz an liberalere Verhältnisse gewöhnt, die Bayern im Grundsatz beizubehalten versprochen hatte. Daher hatten damals zahlreiche liberal gesinnte Intellektuelle aus ganz Deutschland in der Pfalz eine neue Heimat gesucht, die sich für mehr politische Freiheiten in einem vereinigten Deutschland einsetzten. Angesichts der offensichtlichen Notstände nahmen sich die Liberalen auch der Probleme der Bevölkerung an. Mit dem Presse- und Zeitungswesen entstand ein Instrument, mit dessen Hilfe man dem Unmut auch Ausdruck verleihen konnte. Das prinzipielle Recht der Meinungsfreiheit blieb in der Folge nicht unangefochten und wurde durch gesetzliche Bestimmung der Zensur unterworfen. Mit zunehmenden Repressalien wuchs der Protest dagegen. Schließlich kam es zum Verbot einiger Zeitungen und Beschlagnahmung der Druckereien.

Daher wich man auf die Veranstaltung öffentlicher Feste aus, an denen man politische Reden hielt und debattierte. Der Öffentlichkeit wurde so ein Forum zur politischen Diskussion und Meinungsbildung gegeben. Der Volksfestcharakter bot auch die Möglichkeit, ein größeres Publikum zu erreichen. Bald wurden auch diese Veranstaltungen von den Behörden argwöhnisch beobachtet. Am 27. Mai 1832 fand – trotz eines entsprechenden Verbotes – das „Hambacher Fest“ mit etwa 25.000 Teilnehmern statt. Anführer der Dürkheimer Winzer war Johannes Fitz (1796–1868). Er hatte zuvor bereits als städtischer Amtsträger in Dürkheim die Nöte der Bevölkerung in den Blick genommen. Die Ursachen für das Hambacher Fest lagen aber nicht in erster Linie in der beklagenswerten wirtschaftlichen Situation. Vielmehr verband man politische Forderungen nach mehr Freiheit und Gerechtigkeit mit dem Wunsch nach nationaler Einheit.

Die Veranstaltung blieb nicht ohne Folgen. Die Wortführer wurden vorübergehend verhaftet und vor Gericht gestellt. In einem ersten Prozess in Landau im Sommer 1833 wurden fast alle Angeklagten freigesprochen. Der Schriftsteller Willibald Alexis (eigentlich Wilhelm Häring, 1798–1871) weilte gerade in Hardenburg, als das Urteil publik wurde. Nachdem er die Burgruine besichtigt hatte, besuchte er die Dorfschenke, wo der ortsansässige Müller eben über die Freisprüche berichtete. In seinem Werk „Schattenrisse aus Süddeutschland“ schrieb der Autor: „Es herrschte allgemeine Freude über die Freisprüche bei dem Müller, bei dem anwesenden Förster und der dicken Wirtin. Diese bedauerte mich als Preuße, da es in Preußen bei den Gerichten ja keine Geschworenen des Volkes gab.“

In zahlreichen Berufungsverfahren wurden die meisten Wortführer schlussendlich aber doch verurteilt. Viele entzogen sich der Justiz durch Flucht ins Exil, andere hatten bereits zuvor aus dem Gefängnis fliehen können. So gelang Jakob Venedey (1805–1871) schon Anfang September 1832 mithilfe von Johannes Fitz die Flucht aus der Untersuchungshaft im Frankenthaler Gefängnis. Fitz brachte Venedey in der folgenden Nacht beim befreundeten Papierfabrikanten Johannes Christoph Roedter (1790–1846) im Isenachtal unter (heutige Papierfabrik Schleipen). Am nächsten Tag floh Venedey durch die Wälder über Hambach, Annweiler und Bergzabern nach Straßburg.

Revolution auf dem Wurstmarkt?

Angesichts ernstzunehmender Gerüchte, nach denen auf der Hardenburg ein „zweites Hambach“ geplant sei, hatten die bayerischen Behörden für den Wurstmarkt 1832 strenge Versammlungsverbote erlassen. Offensichtlich war dies nicht unbegründet, es scheint, dass sich die Neustädter und Dürkheimer Liberalen zu einer solchen Aktion verabredet hatten. Angesichts der starken Präsenz von Polizei und Soldaten nahm man aber Abstand von der Idee.

Infrastrukturmaßnahmen – Die Waldrechte vor Gericht

Auch wenn viele Missstände zu Recht von der Bevölkerung beklagt wurden, so war der bayerische Staat doch bemüht, die wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern. So unterstützte man im Jahr 1832 Hardenburger Bemühungen um die Erschließung neuer Landwirtschaftsflächen. Der Wintersberg wurde abgeholzt sowie Grundstücke im Gaistal und in der Betteldelle wurden vom Staat gegen Bodenzins verteilt. An den Hängen der Seitentäler – z. B. Klaustal, Oberes und Unteres Gaistal, Friedhofsweg) und direkt unter der Burg wurden für landwirtschaftliche Nutzung Terrassen mittels Sandsteinmauern angelegt. Letztlich erwiesen sich die Maßnahmen allerdings als wenig nachhaltig. Heute hat sich der Wald die Flächen weitestgehend zurückgeholt. Vielerorts kann man noch die zum Teil verfallenen Sandsteinmauern erkennen.

In der bayerischen Zeit konnten die Hardenburger ihre Waldrechte zunächst uneingeschränkt wahrnehmen, ohne dass schriftliche Nachweise verlangt wurden. Im Jahr 1838 kam es allerdings zu Streitigkeiten mit den Forstbeamten und die Nutzung der Waldrechte wurde ab Januar 1839 staatlicherseits verboten. Die Gemeinde Hardenburg erhob daher am 29. Oktober 1841 Klage beim bayrischen Bezirksgericht Frankenthal, in der das Beholzigungsrecht, also das Recht zum Holzeinschlag, das Recht auf das Sammeln von Laub- und Streuwerk sowie das Waldweiderecht verlangt wurde. Der Anwalt der Gemeinde Hardenburg, Advokat Carl Spatz aus Frankenthal, begründete am 21. Dezember 1842 dem Gericht gegenüber diese Ansprüche schriftlich näher.

Auch in anderen bayerischen Gemeinden verboten die Forstbehörden in dieser Zeit das Ausüben der Waldrechte aufgrund fehlender Dokumente und bestanden auf einer Klärung durch entsprechende Nachweise. Diese Klärung wurde immer wichtiger, da die Zahl der waldberechtigten Bürger erheblich zugenommen hatte. So war die Einwohnerzahl in Hardenburg zwischen 1820 und 1836 von 283 auf 329 gestiegen – und sie wuchs in der Folgezeit stetig weiter an: bis 1855 auf 531.

Durch Urteil des königlichen Bezirksgerichts Frankenthal vom 19. April 1843 wurde der Gemeinde zunächst das Weiderecht zuerkannt, bei der sogenannten Schmalzweide (Eichelmast für die Schweine) jedoch nur, wenn die Eichen viele Früchte hatten. Bezüglich der weiteren Waldrechte wurde der Gemeinde auferlegt, weitere Urkunden und Zeugenaussagen beizubringen, und zwar aus einem Zeitraum 40 Jahre vor der Einführung des Zivilgesetzbuches, mithin aus der Zeit um 1764. Dieser schwierigen und zeitraubenden Aufgabe stellten sich daraufhin der Hardenburger Adjunkt Johann Wilhelm Behret und der Dürkheimer Stadt- und Gemeindeschreiber Friedrich Bernhard Resch. Ab dem 20. Juni 1844 wurden die Zeugen beim Gericht vernommen. Das königliche Bezirksgericht Frankenthal bestätigte am 9. August 1844, dass die Gemeinde Hardenburg das Recht habe auf Schmalzweide , das Beholzigungsrecht wie in früheren Zeiten und die Berechtigung, sich mit Laub- und Streuwerk einzudecken.

Dagegen erhob die bayerisch-königliche Finanzverwaltung Berufung. Das königliche Appellationsgericht Zweibrücken wies die Berufung jedoch am 18. Februar 1846 ab. In einem Urteil vom 28. August 1850 bestätigte das Bezirksgericht Frankenthal und präzisierte die Hardenburger Waldrechte. Mithin hatten die Hardenburger im August 1850 ihre Waldrechte wieder, wenn auch der Prozess fast neun Jahre gedauert hatte. Welche Bedeutung der Gemeinderat Hardenburg den Waldrechten beimaß, erläuterte er in seiner Denkschrift vom 13. Dezember 1866:

Ein Blick auf die Lage des Ortes, mitten in einem beinahe unfruchtbaren Walddistrikte, führt zur Überzeugung, dass das Entstehen der Gemeinde durch die Möglichkeit der Waldbenutzung bedingt war. Niemand würde im Stande gewesen sein, sich dort niederzulassen. Niemand würde Lust dazu gezeigt haben, es zu tun, wenn eben diese Berechtigungen nicht stattgefunden hätten.“

Die Not späterer Zeiten: immer wieder Krieg und Hunger

Wie lebenswichtig die Wiedererlangung der Waldrechte war, zeigt sich deutlich auch in den späteren Notzeiten von 1914 bis etwa 1960.

Im Verlauf des Ersten Weltkrieges (1914–1918) wurde die Versorgungslage mit Nahrungsmitteln bereits ab dem Jahr 1915 in Deutschland so schlecht, dass Lebensmittelkarten eingeführt werden mussten. Die Männer, die im Krieg waren, fehlten zuhause bei der täglichen Arbeit. Frauen und Kinder mussten die Arbeit teilweise übernehmen. 29 Hardenburger – junge Männer und Familienväter – kamen im 1.Weltkrieg ums Leben.

1919 endete das königliche Bayern, die Pfalz blieb aber bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 ein Teil Bayerns. Von 1918 bis 1930 war die Pfalz allerdings französische Besatzungszone. Frankreich ließ in der Pfalz sehr viele Wälder als Reparationsleistungen abholzen. Die wirtschaftliche und politische Krise der Nachkriegszeit führte im Jahr 1923 zu einer enormen Geldinflation. Städte, Bezirke und Firmen stellten Notgeldscheine aus. 1929 kam es zur Weltwirtschaftskrise. In den folgenden Jahren gab es über 6 Millionen Arbeitslose. Dies begünstigte die Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933.

Auch im Zweiten Weltkrieg wurden wieder Lebensmittelmarken benötigt. In diesen schlimmen Zeiten waren für die Hardenburger die Nutzung ihrer Wald- und Weiderechte wieder einmal überlebenswichtig. 59 Hardenburger verloren im Krieg ihr Leben, sechs starben nachträglich an ihren Kriegsverletzungen. Dem Kriegsende folgte zu aller Not 1946/1947 der kälteste Winter des 20. Jahrhunderts in Deutschland mit bis zu 25 Grad Celsius unter Null – ein Hungerwinter.

Auch in den Jahren danach blieb die Waldnutzung noch wichtiger Bestandteil der Versorgung für die Bevölkerung. Für die Hardenburger Familien gab es vom Forstamt im Benehmen mit der Gemeinde Hardenburg sogenanntes Rechtholz, pro Familie meist jährlich drei Ster. Hierbei wurden beim Preis nur die Löhne der Holzmacher berücksichtigt (Selbstkostenpreis). Das Sterholz wurde im Gemeindebüro verlost, da das Holz in Qualität und Sorte unterschiedlich war und die „Schläge“ (Fallorte) auch unterschiedlich weit entfernt waren. Die Familien ließen ihr Holz meist von Hardenburger Fuhrleuten mit Pferdefuhrwerken aus dem Wald holen und anschließend auf einer fahrbaren Sägemaschine zuschneiden.

Dienstags, donnerstags und samstags waren Waldtage, an denen man Raff- und Leseholz holen durfte. Samstags gingen meist die Männer mit dem ausziehbaren Handwagen und in Begleitung ihrer halbwüchsigen Söhne in den Wald. Die Jungen sammelten Anmachholz: dürres Holz, trockene Kiefernzapfen und etwas Kienholz von abgestorbenen Kiefernwurzeln. Auch Heidelbeeren wurden gesammelt, meist jedoch nicht zum eigenen Verzehr, sondern zum Verkauf.

Als wirtschaftlich segensreich für Hardenburg erwies es sich, dass mit der Firma Buchert ein holzverarbeitender Betrieb am Ort ansässig war. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 stellte der Betrieb zunächst Holzbaracken und Holzhäuser her. Andreas Johannes Buchert wurde 1949 von der Gemeinde Hardenburg zum Ehrenbürger ernannt. Nach einem Großbrand 1953 stellte man die Produktion auf die Herstellung von Holztüren um. Die Firma bot damals Arbeitsplätze für 300 Personen (Männer und Frauen, darunter viele Hardenburger und auch etwa 30 Gastarbeiter, insbesondere Österreicher, Spanier und Portugiesen. Einige blieben da und gründeten hier eine Familie.

Ab den 1960er Jahren ging die Bedeutung von Brennholz für den Hausbrand mit dem Aufkommen von Ölöfen zurück, ebenso die Weidenutzung zur Viehhaltung (z. B. Ziegen).

Waldrechte heute

In einem Artikel im Heimatjahrbuch des Landkreises Bad Dürkheim von 1999 vertrat der leitende Forstdirektor Gerhard Albert, Lambrecht, die Auffassung, dass die Waldrechte der Gemeinde Hardenburg aufgrund einer mehr als 10-jährigen Nichtausübung mittlerweile verjährt seien, da es sich nur um dingliche Nutzungsrechte handele. Meines Erachtens sind Waldrechte allerdings als Grundrechte für Notzeiten anzusehen, die nicht verjähren können – eine Auffassung, die offensichtlich durch alle Zeiten so geteilt wurde, andernfalls hätte sich das Appellationsgericht Zweibrücken nicht 18 Jahre lang mit dem Hardenburger Waldprozess beschäftigt und vier Urteile dazu erlassen.

Wäre man sich in Hardenburg bewusst gewesen, dass nach 10 Jahren Nichtnutzung ihre Waldrechte verfallen würden, hätten man sich auf jeden Fall ab dem Jahr 1960 alle neun Jahre getroffen und zumindest an einem Tag die so traditionsreichen Waldrechte wahrgenommen, selbst wenn kein entsprechender Bedarf bestanden hätte. Man hätte also den Wald ohne Not nutzen, d. h. schädigen, sollen, damit den rechtlichen Anforderungen an eine dingliche Nutzung Genüge getan wird? Dies wäre ein widersinniges Verhalten gewesen. Auch die Wahrnehmung der Brennholzrechte spricht Forstdirektor Albert den Dürkheimer Bürgern (mit Ortsteilen Seebach und Grethen) im Limburg-Dürkheimer Wald (der der Stadt Bad Dürkheim zur Hälfte gehört) wegen Verjährung teilweise ab. Was sagen die Dürkheimer Bürger und die Stadt hierzu?

Der lange Weg zum Recht

Doch zurück zum Urteil des Bezirksgerichts Frankenthal vom 28. August 1850, in dem die Waldrechte für die Hardenburger bestätigt wurden. Ihm kam eine besondere Bedeutung zu, da es von 1845 bis 1847 vor allem wegen schlechter Ernten (u. a. aufgrund der Kartoffelfäule) und damit einhergehender Teuerungen zu einer neuerlichen Hungerkrise kam. Dies war auch eine Ursache für die Revolution 1848/49 in Deutschland, insbesondere in der Pfalz und in Baden.

Das Bezirksgericht Frankenthal hatte damit zwar die Hardenburger Waldrechte bestätigt, lehnte jedoch eine rückwirkende Entschädigung für die entgangene Nutzung ab. Die Berufung der Gemeinde Hardenburg beim Appellationsgericht Zweibrücken wurde sofort eingeleitet und durch den königlichen Advokaten G. Gulden gut begründet. Schließlich entschied das Appellationsgericht mit Urteil vom 27. Dezember 1854, dass die Gemeinde Hardenburg befugt sei, ihre Entschädigungsansprüche von 1839 beginnend bis zum Jahr 1854 geltend zu machen (für 16 Jahre). Es mussten jedoch Beweise für die durch die entgangene Nutzung entstandenen Beeinträchtigungen vorgelegt werden. Ihre Beibringung die war das Schwierigste im ganzen Waldprozess. Fast 10 Jahre benötigten die Gemeindeverwaltungen in Dürkheim und Hardenburg sowie der Anwalt Gulden, bis die Beweise erbracht waren. Nach Prüfung durch das königliche Appellationsgericht Zweibrücken gewährte das Gericht am 1. Nov. 1864 einen Entschädigungsbetrag von 18.987 Gulden. Die Zinsen für die Jahre 1839 bis 1854 betrugen 21.150 Gulden – der Zinsbetrag war also höher als die Summe für die entgangene Nutzung. Nach einem Vergleich am 15. Juni 1866 zwischen dem königlich Bayerischen Finanzärar und der Gemeinde Hardenburg vor dem Notar Wilhelm Köster in Dürkheim betrug die Entschädigungssumme insgesamt 40.137 Gulden. Die Gerichtskosten trug der bayerische Staat. Nach Abzug der Kosten, die die Gemeinde Hardenburg zu tragen hatte, verblieb ein an die 81 Familien auszuzahlender Betrag von 39.000 Gulden, pro Familie also 481 Gulden. Dies entsprach damals dem Lohn eines Arbeiters für 2½ Jahre.

Nachhaltige Großherzigkeit

Bereits am 19. Dezember 1865 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Bürgern von Hardenburg zu empfehlen, auf die private Auszahlung zugunsten der Gemeinde zu verzichten. In der Versammlung am 28. Dezember stimmten die Bürger dem zu. Als Vermächtnis der Bürgerschaft wurde die Entschädigungssumme samt Zinsen der Gemeinde überlassen.

Durch die Überlassung dieses Betrages und der jetzt durch Gerichtsurteil festgelegten Waldrechte glaubte man die Zukunft der Gemeinde gesichert. Wir ersehen daraus, welche große Bedeutung den Waldrechten vor 150 Jahren beigemessen wurde.

Dieser Verzicht ermöglichte eine gute strukturelle Entwicklung Hardenburgs. 1875 erhielt die Gemeinde einen eigenen Bürgermeister. Am 18. November 1907 genehmigte der bayrische Prinzregent Luitpold das Hardenburger Ortswappen. Von dem Geld wurden errichtet:

1867 eine Waschküche im Schulhof (heutiges Anwesen Meißner),
1870 eine Kleinkinderbewahranstalt,
1874 ein Friedhof mit Friedhofshalle,
1878 ein Spritzenhaus für die Feuerwehr,
um 1900 ein Turm mit Turmuhr,
1910/1911 ein neues Schulhaus (heute Kindergarten).
Schließlich wurde die „alte“ Schule in ein Rathaus umgestaltet.

Wirtschaftlicher Wandel

Zur Zeit des gewonnenen Waldprozesses im Jahr 1865 war die Erwerbslosigkeit in Hardenburg gering. Im Herbst und Winter gab es genug Erwerbsarbeit im Wald, im Frühjahr und Sommer in den Steinbrüchen, die sich an den Hängen nördlich des Isenachtals den durch ganzen Ort ziehen. Erst nach 1900, als die Brüche weitestgehend ausgebeutet waren und allmählich die Verwendung von Beton die Nachfrage sinken ließ, konnten in Hardenburg weitere Häuser gebaut werden. Neben den ausgeräumten Steinbrüchen nutzte man dafür auch die ab dem Forstamt Hardenburg talwärts gelegenen Isenachauen, die man mit dem Abraum aus den Steinbrüchen trockenlegte. Dadurch stieg die Einwohnerzahl an: Im Jahr 1900 zählte Hardenburg 727 Einwohner. Immer mehr mussten diese allerdings ihren Lebensunterhalt andernorts verdienen – eine Tendenz, die bis heute anhält.

Zeitloses Vorbild

Wir haben nun gehört, wie in Dürkheim und Hardenburg die Menschen durch fast alle Jahrhunderte unter meist kriegerischen und dadurch auch wirtschaftlich und sozial prekären Verhältnissen im „Schweiße ihres Angesichts“ ihr Brot verdienen mussten. Umso erstaunlicher ist es, dass die 81 Hardenburger Familien im Jahr 1865 beschlossen, sich das ihnen zustehende Geld nicht auszahlen zu lassen, sondern es der Gemeinde für strukturelle Verbesserungen zur Verfügung zu stellen. Sie waren überzeugt: Gemeinnutz geht vor Eigennutz. Eines bedingten sie sich jedoch aus. Mit dem Verzicht wurde festgelegt, dass der 28. Dezember für alle Zeiten in der Gemeinde Hardenburg festlich begangen werden soll. Nicht der Tag eines triumphalen Sieges, sondern der Tag eines großen Verzichtes wurde als Festtag bestimmt, und darin liegt seine wirkliche Größe. Schon im darauffolgenden Jahr gab die Gemeinde hierzu die bereits erwähnte Gedenkschrift heraus – und bis heute kommt man in Hardenburg dieser angenehmen Pflicht bereitwillig und in Dankbarkeit nach.







Infotafel "Waldfest" am Rastplatz "In den Gaulswiesen" am Burgaufgang Waldschlöss`l